Betriebsfähigkeit in der Geschäftsfeldentwicklung sicherstellen
Geschäftsfeldentwicklung als Betriebsprozess verstehen
Geschäftsfeldentwicklung im Facility Management endet nicht mit einer Marktanalyse, einer guten Idee oder dem ersten gewonnenen Auftrag. Betriebsfähig ist ein neues oder weiterentwickeltes Geschäftsfeld erst, wenn Marktbedarf, Kundennutzen, Leistungsversprechen, Geschäftsmodell und operative Leistungserbringung dauerhaft zusammenpassen. Gerade im Facility Management sind neue Geschäftsfelder eng mit technischen Kompetenzen, Betreiberpflichten, Personalverfügbarkeit, Daten, Systemen, Fremdleistungen und belastbaren Betriebsprozessen verbunden. Deshalb sollte die Geschäftsfeldentwicklung von Beginn an drei Zustände unterscheiden: entwicklungsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und voll betriebsfähig. Ein Geschäftsfeld kann beispielsweise fachlich attraktiv und vertrieblich nachgefragt sein, aber zunächst nur für bestimmte Nutzungsarten, Regionen oder Kundensegmente freigegeben werden, solange Ressourcen, Partnernetzwerk oder Standardprozesse noch nicht skalierbar sind. Betriebsfähigkeit ist damit kein Endpunkt nach Markteintritt, sondern ein Freigabekriterium während der gesamten Entwicklung. Sie beantwortet die Frage, ob das Geschäftsfeld nicht nur verkaufbar, sondern auch wiederholbar, rechtssicher, wirtschaftlich und mit beherrschbarem Risiko lieferbar ist.
