Entscheidungs- und Vergabekriterien
Entscheidungs- und Vergabekriterien für neue Geschäftsfelder im Facility Management
Für die Vergabe gilt im öffentlichen Bereich ein klarer rechtlicher Rahmen: Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, also auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, nicht auf den niedrigsten Preis. Qualitäts-, Umwelt-, Sozial- und Innovationskriterien sind zulässig, müssen aber mit dem Auftragsgegenstand verbunden sein; ihre Gewichtung ist vorab bekannt zu machen. Gleichzeitig verlangt das Vergaberecht Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und – grundsätzlich – eine Losvergabe zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen.
Für die Entwicklung neuer Geschäftsfelder im FM ist daraus eine klare Prioritätenlogik abzuleiten. Erstens sind Recht, Sicherheit, Betreiberverantwortung, Datenschutz und arbeitsbezogene Gefährdungen Knock-out-Kriterien; sie dürfen nicht bloß mit Punkten “weggewichtet” werden. Zweitens sind strategische Passung und Lebenszyklusökonomie die zentralen Freigabekriterien. Drittens entscheiden operative Lieferfähigkeit, Personal- und Partnerstruktur, SLA-Steuerbarkeit sowie Daten- und Cyberfähigkeit darüber, ob ein Geschäftsfeld nicht nur verkäuflich, sondern auch belastbar skalierbar ist. Dass diese Dimension im FM besonders anspruchsvoll ist, zeigt bereits die hohe Regulierungsdichte: GEFMA 900 listet mehr als 2.000 FM-relevante Gesetze, Verordnungen, DGUV-Publikationen, technische Regeln, Normen, Richtlinien und Empfehlungen.
Praxisgerecht ist deshalb ein zweistufiges Modell: eine Geschäftsfeldentscheidung mit Stage-Gates und eine davon getrennte Vergabeentscheidung mit sauberer Unterscheidung zwischen Eignung, Zuschlag und späteren Ausführungsbedingungen. Benchmarking- und Nutzungskostenstandards, Lebenszykluskostenansätze, ESG-KPI-Logiken und digitale Wirtschaftlichkeitsmodelle liefern dafür die belastbare Datengrundlage.
