Die Geschäftsfeldentwicklung im Facility Management (FM) umfasst die strategische Planung und Umsetzung neuer Dienstleistungen, Technologien und Prozesse, um Marktanforderungen zu erfüllen, die betriebliche Effizienz zu steigern und langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern. Die Geschäftsfeldentwicklung im Facility Management bietet Chancen zur Verbesserung von Dienstleistungen, Prozessen und Nachhaltigkeit. Gleichzeitig können Veränderungen jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß BetrVG ist essenziell, um sicherzustellen, dass Maßnahmen sozialverträglich, rechtskonform und mitarbeiterorientiert umgesetzt werden. Durch klare Betriebsvereinbarungen, frühzeitige Einbindung und transparente Kommunikation können Konflikte vermieden und innovative Geschäftsfelder erfolgreich etabliert werden.
Bedeutung der Geschäftsfeldentwicklung im Facility Management
Marktpositionierung: Entwicklung neuer Dienstleistungen, um sich als innovativer Marktführer zu positionieren.
Kundenzentrierung: Verbesserung der Kundenbindung durch maßgeschneiderte und hochwertige FM-Lösungen.
Technologieeinsatz: Integration digitaler Lösungen wie CAFM-Systeme, IoT und KI zur Optimierung von Prozessen.
Nachhaltigkeit: Förderung ressourcenschonender und energieeffizienter Dienstleistungen.
Typische Entwicklungsbereiche
Technisches Facility Management: Einführung intelligenter Systeme für Gebäudeautomation und Energiemanagement.
Infrastrukturelles FM: Optimierung von Reinigungsprozessen, Abfallmanagement oder Catering.
Digitalisierung: Ausbau digitaler Plattformen und Datenanalysen für datengetriebene Entscheidungen.
Nachhaltigkeit: Implementierung von CO₂-neutralen Prozessen und nachhaltigen Bau- und Betriebskonzepten.
Rechtliche Grundlagen
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere bei der Einführung neuer Technologien.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind.
§ 90 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Beratungsrecht des Betriebsrats bei baulichen oder technischen Veränderungen.
§ 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, wie der Einführung neuer Geschäftsfelder oder Restrukturierungen.
Rolle des Betriebsrats
Frühzeitige Einbindung: Sicherstellung, dass der Betriebsrat rechtzeitig in den Entwicklungsprozess eingebunden wird.
Transparenz und Information: Forderung regelmäßiger Berichte und Statusupdates zu geplanten Änderungen.
Schutz der Mitarbeitenden: Sicherstellung sozialverträglicher und mitarbeiterfreundlicher Umsetzungen.
Einführung neuer Technologien
Relevanz: Neue Technologien wie CAFM-Systeme, IoT oder KI verändern Arbeitsprozesse und können Überwachungsfragen aufwerfen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitspracherecht.
Beispiel: Der Betriebsrat fordert, dass ein neues CAFM-System keine personenbezogenen Daten der Mitarbeitenden erfasst.
Veränderung von Arbeitsbedingungen
Relevanz: Neue Geschäftsfelder können Arbeitszeitmodelle, Qualifikationsanforderungen und Arbeitsorte beeinflussen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Ordnung im Betrieb.
Beispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass flexible Arbeitszeiten bei neuen Projekten sozialverträglich gestaltet werden.
Qualifikations- und Weiterbildungsbedarf
Relevanz: Die Einführung neuer Technologien und Dienstleistungen erfordert oft zusätzliche Qualifikationen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 96 BetrVG auf Weiterbildungsmaßnahmen drängen.
Beispiel: Der Betriebsrat setzt Schulungen für Mitarbeitende zur Nutzung neuer digitaler Systeme durch.
Nachhaltigkeitsinitiativen
Relevanz: Neue Geschäftsfelder im Bereich Nachhaltigkeit erfordern oft veränderte Arbeitsmethoden und Standards.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG auf die Einhaltung von Umweltstandards hinwirken.
Beispiel: Der Betriebsrat fordert nachhaltige Materialien und Prozesse bei der Einführung eines neuen Recycling-Systems.
Restrukturierungen
Relevanz: Die Entwicklung neuer Geschäftsfelder kann zu organisatorischen Änderungen führen, wie der Umstrukturierung von Abteilungen oder dem Outsourcing von Tätigkeiten.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 111 BetrVG ein Mitspracherecht bei Betriebsänderungen.
Beispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass betroffene Mitarbeitende durch Sozialpläne unterstützt werden.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Technologieeinsatz: Regelungen zur Einführung und Nutzung neuer Systeme, insbesondere zum Datenschutz.
Arbeitsbedingungen: Festlegung von Arbeitszeitmodellen, Pausenregelungen und Vergütung.
Weiterbildung: Verpflichtung zu Schulungen und Qualifikationsmaßnahmen für betroffene Mitarbeitende.
Nachhaltigkeit: Vorgaben zur Umsetzung umweltfreundlicher und energieeffizienter Maßnahmen.
Kommunikation: Regelmäßige Informationen über den Fortschritt der Geschäftsfeldentwicklung.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Transparenz: Förderung eines offenen und vertrauensvollen Dialogs zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden.
Schutz der Mitarbeitenden: Vermeidung von Überlastung und sozialverträgliche Gestaltung von Veränderungen.
Effizienz: Klare Regelungen erleichtern die Umsetzung von Projekten.
Akzeptanz neuer Technologien
Herausforderung: Mitarbeitende könnten neue Systeme oder Prozesse ablehnen.
Lösung: Der Betriebsrat setzt auf transparente Kommunikation und Schulungen.
Datenschutz
Herausforderung: Neue Technologien könnten personenbezogene Daten erfassen.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt für datenschutzkonforme Regelungen.
Arbeitsbelastung
Herausforderung: Neue Aufgaben oder Projekte können die Arbeitsbelastung erhöhen.
Lösung: Der Betriebsrat fordert zusätzliche Ressourcen und faire Arbeitszeitregelungen.
Restrukturierungskonflikte
Herausforderung: Veränderungen könnten Unsicherheiten und Widerstände hervorrufen.
Lösung: Der Betriebsrat setzt auf frühzeitige Einbindung und Sozialpläne.
Einführung eines Energiemanagement-Systems
Problem: Mitarbeitende befürchten zusätzliche Überwachung ihrer Arbeitsleistung.
Lösung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass die erfassten Daten nur für das Energiemanagement genutzt werden.
Entwicklung eines neuen Nachhaltigkeitsservices
Problem: Neue Arbeitsmethoden erfordern zusätzliche Qualifikationen.
Lösung: Der Betriebsrat setzt Schulungen und klare Übergangsregelungen durch.
Restrukturierung einer FM-Abteilung
Problem: Die Einführung eines neuen Geschäftsfelds führt zu internen Versetzungen.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt für faire Regelungen und einen Sozialplan für betroffene Mitarbeitende.